SUIZIDHILFEGESETZ
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Gesetzentwürfe zu Sterbehilfe scheitern im Bundestag
Stand: 06.07.2023 11:54 Uhr
Die Hilfe bei Selbsttötung wird in Deutschland weiterhin nicht gesetzlich geregelt. Im Bundestag scheiterten beide Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe.
Das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. Im Bundestag konnte keiner der beiden zu dem Thema vorgelegten Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit unter den Abgeordneten erzielen.
Vorgelegt wurde zum einen ein Entwurf der Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und weiteren Abgeordneten von Grünen, FDP und Linkspartei. Dieser sah vor, die Hilfe bei der Selbsttötung in organisierter Form erneut unter Strafe zu stellen. Unter bestimmten Bedingungen wie etwa mehrfachen psychologischen Beratungsgesprächen und Begutachtungen sollte Sterbehilfe erlaubt sein. Für diesen Vorschlag votierten 304 Parlamentarier, 363 stimmten dagegen.
Auch der zweite Gesetzesentwurf verfehlte mit 287 Befürwortern und 365 Gegenstimmen eine notwendige Mehrheit im Gremium.
Die gesetzliche Regulierung der Sterbehilfe ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte.
… hier geht’s zum Entwurf der Bundesregierung zur Lesung am 06.07.2023 im Deustchen Bundestag
Freiburg (KNA) Der Suizidpräventions-Experte Stefan Hannen hat mehr unkomplizierte Hilfsangebote für Menschen in Lebenskrisen gefordert.«Viele Betroffene sind von bürokratischen Hürden überfordert odernicht in der Lage, allein Hilfe bei Medizinern oder Therapeuteneinzufordern», sagte Hannen am Freitag der KatholischenNachrichten-Agentur (KNA) in Freiburg.Er verwies auf die große und zuletzt deutlich gestiegene Nachfragebei den niederschwelligen Beratungsangeboten in denbaden-württembergischen «Arbeitskreisen Leben» sowie in derbundesweiten Online-Beratung U25. Die beiden kirchlichen Projektewerden vor allem von Ehrenamtlichen getragen.«Oft sind es unsere Initiativen, bei denen Menschen mitSuizidgedanken überhaupt erst einmal wieder einen Gesprächspartnerfinden. Fast alle, die daran denken, sich das Leben zu nehmen, habendas Gefühl, von allen Beziehungen entkoppelt zu sein.» Dort könneBeratung ansetzen. Von den Tausenden Menschen, die in den vergangenenJahren Kontakt zum Arbeitskreis Leben suchten, haben sich Hannenzufolge sehr wenige das Leben genommen.Kritik übte Hannen an der geplanten gesetzlichen Neuregelung derSuizidbeihilfe. «Die vorliegenden Gesetzesentwürfe richten vor allemden Blick darauf, wie und unter welchen Auflagen assistierte Suizidekünftig möglich sein sollen. Sie verlieren aber aus dem Blick, dasses erstes Ziel sein muss, Selbsttötungen zu verhindern.» Es dürfekeine Beratung zum Sterben, sondern Beratungen zum Leben geben.Der Bundestag will Anfang Juli über eine Regelung zur Suizidbeihilfeentscheiden. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Ein liberaler iststärker darauf angelegt, Suizid zu ermöglichen. Der andere stellt denSchutz vor Missbrauch in den Vordergrund. Ferner gibt es Anträge zumAusbau der Suizidprävention.Bundesweit gibt es jährlich rund 10.000 Suizide, dreimal so viele wieVerkehrstote. Experten warnen, dass nach einer Freigabe dergeschäftlichen Suizidbeihilfe die Zahl der Selbsttötungen zunehmenwerde. «Viel zu wenig im Blick sind auch Hilfen für Angehörige undFreunde von denen, die sich das Leben genommen haben», kritisierteHannen.Die Beraterinnen und Berater des Arbeitskreis Leben, der inBaden-Württemberg an zehn Standorten aktiv ist, sowie dieOnline-Berater der bundesweit aktiven Initiative U25 verzeichnen lautHannen eine steigende Nachfrage von Menschen, die an Suizid denken.«Eine wachsende Zahl von Menschen kommt derzeit gar nicht mehr ausdem Krisenmodus heraus. Corona, Ukrainekrieg, Energiekrise undFinanzängste wegen dramatischer Teuerungen – ein gefährlichesKrisengemisch, das Menschen aus der Bahn werfen kann.»
Quelle: KNA
Evangelische Theologen erneuern Vorschlag zu assistiertem Suizid
Die evangelischen Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie haben ihren Vorschlag, einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen, erneuert. Die Kirchen dürften die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Reichweite der Selbstbestimmung am Lebensende nicht ignorieren, schreiben sie in der “Frankfurter Allgemeine Zeitung” … <mehr>
Quelle: katholisch.de
Verbot der Suizidbeihilfe aufgehoben
Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Zugleich machte er klar: Ärztinnen und Ärzte blieben primär dem Leben verpflichtet.
mehr unter: Tagesschau.de
Bleibt hier und wacht mit mir! (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden
Die Gestaltung der letzten Lebensphase alter und kranker Menschen wird gegenwärtig intensiv diskutiert. Die Hospiz- und Palliativversorgung stellt dabei eine wichtige Perspektive dar, die Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ein Sterben in Würde ermöglicht.
Die Erklärung der Pastoralkommission (III) „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden verortet kirchliche Seelsorge im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung. Sie setzt die drei Bereiche der Palliative Care, Spiritual Care und kirchlichen Seelsorge zueinander ins Verhältnis und erschließt ihre Profile so, dass sie für die unterschiedlichen Berufsgruppen sowie für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige nachvollziehbar werden. Die Bischöfe nehmen dabei auch erstmals Stellung zu dem noch jungen Fachgebiet „Spiritual Care“, das sich mit der kirchlichen Seelsorge teilweise überschneidet, aber auch von ihr unterscheidet.