Sterbehilfevereine 2021
Aufgrund der Nichtigerklärung des § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) dürfen in Deutschland Sterbehilfe-Organisationen tätig sein. Nun haben die Organisationen „Gesellschaft für Humanes Sterben“, „Dignitas Deutschland“ und “Sterbehilfe Deutschland” ihre Zahlen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Die Gesellschaft für Humanes Sterben gab an, in 120 Fällen sterbewilligen Menschen eine Sterbehilfe vermittelt zu haben.
Dignitas Deutschland nannte 97 Vermittlungen ihrer Sterbehilfe.
Sterbehilfe Deutschland gab bekannt, 129 mal Mitgliedern beim Suizid geholfen zu haben. Während die ersten beiden genannten Organisationen keine Vergleichszahlen veröffentlicht hatten, gab die Sterbehilfe Deutschland Vergleichszahlen an: Im Jahr 2019 zählte der Verein 664 Mitglieder, im darauffolgenden Jahr 2020 erhöhte sich diese Zahl auf 1201, d.h. die Zahl der Mitglieder hat sich innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt.
Und immer noch warten wir auf ein neues Gesetz. Im Herbst soll es kommen, wir wissen es nicht. Aber wir wissen, dass im September zu diesem Thema ein Sonderheft im hospiz verlag erscheinen wird.
Quelle: hospiz-verlag
Evangelische Theologen erneuern Vorschlag zu assistiertem Suizid
Die evangelischen Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie haben ihren Vorschlag, einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen, erneuert. Die Kirchen dürften die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Reichweite der Selbstbestimmung am Lebensende nicht ignorieren, schreiben sie in der “Frankfurter Allgemeine Zeitung” … <mehr>
Quelle: katholisch.de
Verbot der Suizidbeihilfe aufgehoben
Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Zugleich machte er klar: Ärztinnen und Ärzte blieben primär dem Leben verpflichtet.
mehr unter: Tagesschau.de
Bleibt hier und wacht mit mir! (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden
Die Gestaltung der letzten Lebensphase alter und kranker Menschen wird gegenwärtig intensiv diskutiert. Die Hospiz- und Palliativversorgung stellt dabei eine wichtige Perspektive dar, die Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ein Sterben in Würde ermöglicht.
Die Erklärung der Pastoralkommission (III) „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden verortet kirchliche Seelsorge im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung. Sie setzt die drei Bereiche der Palliative Care, Spiritual Care und kirchlichen Seelsorge zueinander ins Verhältnis und erschließt ihre Profile so, dass sie für die unterschiedlichen Berufsgruppen sowie für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige nachvollziehbar werden. Die Bischöfe nehmen dabei auch erstmals Stellung zu dem noch jungen Fachgebiet „Spiritual Care“, das sich mit der kirchlichen Seelsorge teilweise überschneidet, aber auch von ihr unterscheidet.
Di, 04.05.2021:
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel lädt heute ab 20 Uhr zu einer Videokonferenz zum Thema „Assistierter Suizid – Wie weiter mit einer gesetzlichen Neuregelung?“ ein. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Dieses Urteil macht einige Vorgaben, an denen sich der Gesetzgeber zu orientieren hat. Über Vorschläge und Standpunkte zu dem Thema dikutiert Gastel mit Wolfgang Putz, Rechtsanwalt einer Kanzlei für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der LMU München, mit Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestags, die mit anderen Bundestagsabgeordneten einen Gesetzentwurf „zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ initiierte und mit Dr. Dietmar Merz, Studienleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Arbeitsschwerpunkt Medizinethik und Gesundheitspolitik. pm
Infos aus: Der Teckbote, 04.05.2021